Diplomierte Sozialversicherungsexpertin
Diplomierter Sozialversicherungsexperte
Informationen für die Prüfung
Berufsbild
Sozialversicherungs-Expertinnen und -Experten bearbeiten komplexe Fragestellungen auf der Beitrags- und Leistungsseite. Aufgrund der umfassenden Analyse einer Situation bestimmen sie basierend auf den rechtlichen Grundlagen und internationalen Abkommen die Versicherungsunterstellung, die Beiträge und Leistungen. Sie kommunizieren die Entscheide der Sozialversicherungen, auch in Einsprache- und Beschwerdeverfahren, rechtlich und formal korrekt und halten die Verfahrensprozesse jederzeit ein.
Prüfungsteile
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile:
• gewählter Sozialversicherungszeig AHV, ALV, BV, IV, KV oder UV
allgemeiner Teil und Falldossier (schriftlich)
• Internationales (schriftlich)
• Sozialpolitik (mündlich)
Titel
Die Diplominhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:
Diplomierte Sozialversicherungs-Expertin/Diplomierter Sozialversicherungs-Experte
Die englische Übersetzung lautet:
Social Insurance Expert, Advanced Federal Diploma of Higher Education
Zulassung
Zur Prüfung sind zugelassen, wer:
a) den eidgenössischen Fachausweis für Sozialversicherungs-Fachleute oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt. Anträge betreffend Zertifikate, die dem Fachausweis für Sozialversicherungsfachleute gleichwertig sind, sind an das Sekretariat unter folgender Adresse zu richten: sekretariat@feas-fias-svs.ch
b) nach dessen Erwerb bis zum Prüfungsbeginn eine mindestens einjährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich nachweist.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.
Anmeldefrist
Vom 1. September 2024 bis 31. Oktober 2024
Prüfungen
22. bis 25. April 2025
Prüfungsgebühr
CHF 3’750
Sendung des Prüfungszeugnisses
21. Mai 2025
Anmeldung
Der Link wird ab dem 1. September 2024 aktiv sein.
Für die Kandidatinnen und Kandidaten, die zum ersten Mal an der Prüfung teilnehmen, müssen die folgenden Unterlagen Ihrer Anmeldung beigefügt werden:
- Arbeits- oder Zwischenzeugnis für das Jahr der Berufspraxis seit dem Datum der Berufsprüfung der Sozialversicherungs-Fachleute (Fachausweis), für die Selbstständigen bitte einen Handelsregisterauszug beifügen
- Kopie des eidgenössischen Fachausweises für Sozialversicherungs-Fachleute
- Gültiger Ausweis (ID beide Seiten oder Pass)
Für die Kandidatinnen und Kandidaten, die die Prüfung wiederholen, müssen die folgenden Unterlagen zum Zeitpunkt der Anmeldung beigefügt werden:
- Kopie des Prüfungszeugnisses des Diploms der Sozialversicherungs-Expertin und -Experte
- Gültiger Ausweis (ID beide Seiten oder Pass)
Prüfungsordnung
Prüfungsordnung 2019 Höhere Fachprüfung
Wegleitung
Wegleitung 2019 Sozialversicherungs-Experten
Modalitäten Rückerstattung
Rückerstattungsmodalitäten
Hilfsmittelliste
Hilfsmittelliste nach Prüfungsordnung HFP 2025
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Sekretariat gerne zur Verfügung.