Zulassungsbedingungen Sozialversicherungs-Fachleute

Anforderungen
Die Anforderung für die Zulassung zur Prüfung sind erfüllt, wenn Sie über

  • eine Matura oder eine mind. 3-jährige Lehre und 3 Jahre Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich

oder

  • eine mind. 2-jährige Lehre und 5 Jahre Berufserfahrung im Sozialversicherungsbereich

verfügen und diese nachweislich (Arbeits- oder Zwischenzeugnisse, in dem die Tätigkeiten in den Bereichen der Sozialversicherungen ausgewiesen werden, und EFZ/EBA oder Diplome) belegen können.

Bitte beachten Sie
Die Lehrzeit wird nicht an die benötigte Berufserfahrung angerechnet, selbst wenn die Lehre bei einem Sozialversicherer (oder Betrieb mit täglichem Bezug zu den Sozialversicherungen) absolviert wurde.

Bei Prüfungsbeginn müssen Sie die erforderlichen Jahre Berufserfahrung erreicht haben.

Ausnahmen bei der Anrechnung der Grundausbildung
Ausbildungen, die früher nur als 2-jährige Lehre gemacht werden konnten und heute als 3-jährige Lehre revidiert wurden, werden als 3-jährige Ausbildung gewertet.

Vorabklärung

Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage senden Sie uns bitte folgende Informationen per E-Mail an sekretariat@feas-fias-svs.ch

• Lebenslauf
• Arbeits- oder Zwischenzeugnisse über die mind. 3-jährige Berufspraxis im Sozialversicherungsbereich
• eidg. Fähigkeitszeugnis oder Maturitätszeugnis
• Gültiger Ausweis (ID beide Seiten oder Pass)
• Zahlungsnachweis (CHF 50.00)

Die Angaben für die Zahlung des Analysebeitrags lauten wie folgt:

IBAN CH20 0900 0000 1563 9938 5
Fédération suisse des employés en assurances sociales, Commission des examens, Grand-Lancy

Die Bearbeitungsdauerbeträgt maximal drei Wochen.