Zentralvorstand

  • Der Zentralvorstand ist das strategische Führungsorgan des Zentralverbandes. Die Mitglieder des Zentralvorstandes achten auf die Erfüllung der Zweckbestimmung und vertreten keine Partikularinteressen.
  • Der Zentralvorstand besteht aus dem Zentralpräsidenten, dem Vizepräsidenten und höchstens 7 weiteren Mitgliedern. Er konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums und des Vizepräsidiums selber. Die Mitglieder des Zentralvorstandes müssen Mitglieder aus Regional- oder Kantonalverbänden sein.