Prüfungskommission

Prüfungskommission

  • Der Zentralvorstand setzt für die Eidgenössischen Prüfungen im Bereich Sozialversicherungen eine Prüfungskommission für die gesamte Schweiz ein.
  • Die Prüfungskommission stellt sicher, dass landesweite einheitliche Durchführungsstandards, Leistungsanforderungen und Leistungsbewertungen zur Anwendung gelangen. Sie sorgen für die Qualitätsentwicklung und Qualitätskontrolle, insbesondere für die regelmässige Aktualisierung der Qualifikationsprofile entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes.
  • Die Prüfungskommission setzt sich aus höchstens 9 Mitgliedern zusammen, wovon jede Sprachregion mit mindestens einem Mitglied vertreten ist. Sie wird jeweils vom Zentralvorstand für die Amtsdauer von 3 Jahren gewählt. Der Zentralvorstand bestimmt den Präsidenten.

 

Geschäftsstelle Prüfungen

  • Die Prüfungskommission führt die Geschäfte mit Hilfe der Geschäftsstelle Prüfungen.
  • Die Geschäftsstelle Prüfungen ist dem Präsidenten der Prüfungskommission unterstellt.